AGB

AGB - Allgemeine Geschäftsbedingungen ( AGB )    Stand Januar 2021

1.    Allgemeines - Geltungsbereich

1.1.    Lieferungen, Leistungen und Angebote der Firma Heinz Knüttel GmbH ( Verkäufer ) erfolgen ausschließlich aufgrund dieser Geschäftsbedingungen. Entgegenstehende oder von unseren Allgemeinen Geschäftsbedingungen abweichende Bedingungen des Käufers erkennen wir nicht an, außer wir hatten ausdrücklich ihrer Geltung zugestimmt. Unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten auch für alle künftigen Geschäftsbeziehungen, auch wenn sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart werden. Spätestens mit der Entgegennahme der Ware
oder Leistung gelten diese Bedingungen als angenommen. Dasselbe gilt für die Einwilligung zur Datenschutzerklärung, die jederzeit unter www.knuettel-gmbh.de eingesehen warden kann.
1.2.    Alle V ereinbarungen, die zwischen uns und dem Käufer zwecks Ausführung dieses Vertrages getroffen werden, sind in diesem Vertrag schriftlich niederzulegen. Durch Auftragserteilung erkennt der Käufer unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen an. Bei telefonischen und telegrafischen Bestellungen haften wir nicht für Aufnahme- oder Übermittlungsfehler.

2.    Angebote und Vertragsschluss
Angebote des V erkäufers sind freibleibend und unverbindlich. Ein Vertrag kommt erst zustande, wenn der Verkäufer eine Bestellung schriftlich bestätigt oder die bestellte Ware ausliefert. Bestellungen des Käufers sind verbindlich. Der Käufer ist an eine Bestellung nicht mehr gebunden, wenn diese zwei Wochen nach der Bestellung noch nicht ausgeführt oder schriftlich bestätigt worden ist.

3.    Lieferung
3.1.    Lieferungen erfolgen „frei Haus“ ab einem Nettowarenwert pro Lieferung von € 100,00. Bei Lieferungen zwischen einem
Nettowarenwert in Höhe von € 75,bis €99,99 fällt für den Käufer ein Transportkostenanteil in Höhe von € 15,an. Bestellungen unter € 75,- kommen nicht zur Auslieferung. Die Lieferung erfolgt vorbehaltlich unserer Selbstbelieferung sowie höherer Gewalt.
3.2.    Liefertermine sind nur verbindlich, wenn wir dies ausdrücklich gegenüber dem Käufer schriftlich bestätigt haben.
3.3.    Fälle höherer Gewalt (unvorhergesehene, von uns unverschuldete Umstände und Vorkommnisse, die mit der Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmannes nicht hätten vermieden werden können, z.B. Arbeitskämpfe, Krieg, Feuer, Transporthindernisse, behördliche Maßnahmen) unterbrechen für die Zeit ihrer Dauer und Umfang ihrer Wirkung unsere Lieferverpflichtung. Dies gilt auch, wenn wir uns bereits im Lieferverzug befinden. In den Fällen höherer Gewalt sind wir berechtigt, vom V ertrag zurückzutreten, wenn wir den Käufer unverzüglich über den Eintritt der höheren Gewalt bzw. über die nicht rechtzeitige oder ordnungsgemäße Lieferung informiert haben und dem Käufer unverzüglich etwaig erfolgte Gegenleistungen erstatten.
3.4.    Verzögert sich die Lieferung aus von uns zu vertretenden Gründen, haften wir ausschließlich nach den gesetzlichen V orschriften.
3.5.    Der Käufer verpflichtet sich, die Ware sofort nach Erhalt auf V ollständigkeit und Qualität zu prüfen. Er verpflichtet sich weiter,eventuell aufgetretene Mängel sofort anzuzeigen und beim Fahrer zu reklamieren.
3.6.    Der Verkäufer ist zu Teilleistungen und Teillieferungen berechtigt. Restlieferungen werden im Rahmen des allgemeinen Geschäftsbetriebes des V erkäufers kurzfristig erfolgen.
3.7.    Transport- und alle sonstigen Verpackungen nach Maßgabe der Verpackungsverordnung werden nicht zurückgenommen. Der Käufer ist verpflichtet, Verpackungen auf eigene Kosten zu entsorgen.

4.    Zahlungsbedingungen
Unsere Rechnungen sind innerhalb des vereinbarten Zahlungszieles ohne Abzug zu zahlen. Für die Rechtzeitigkeit der Zahlung kommt es auf die Gutschrift auf unserem Konto an. Schecks werden in jedem Fall nur zahlungshalber angenommen. Eine Verpflichtung unsererseits zur Entgegennahme von Schecks besteht nicht. Kommt der Besteller in Zahlungsverzug berechnen wir Zinsen gem. § 288 (2) BGB in Höhe von 9 % über dem jeweiligen Basiszinssatz.

5.    Aufrechnung
Eine Zurückbehaltung von Zahlungen oder die Aufrechnung mit Gegenansprüchen ist nur möglich, wenn Ihre Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt, unbestritten und von uns anerkannt sind.

6.    Eigentumsvorbehalt
6.1.    Der Verkäufer behält sich das Eigentum an der Kaufsache bis zum Eingang aller Zahlungen aus dem Liefervertrag vor. Bei vertragswidrigem V erhalten des Käufers, insbesondere bei Zahlungsverzug, ist der Verkäufer berechtigt, die Kaufsache zurückzunehmen. In der
Zurücknahme der Kaufsache liegt kein Rücktritt vom Vertrag, es sei denn, dieser wird ausdrücklich schriftlich erklärt. In der Pfändung der Kaufsache
durch uns liegt stets ein Rücktritt vom V ertrag. Wir sind nach Rücknahme der Kaufsache zu deren Verwertung befugt, der Verwertungserlös ist auf die Verbindlichkeiten des Käufers, abzüglich angemessener Verwertungskosten, anzurechnen.

6.2.    Bei Pfändungen oder sonstigen Eingriffen Dritter hat der Käufer den Verkäufer unverzüglich schriftlich zu benachrichtigen, damit dieser Klage gemäß § 771 ZPO erheben kann. Soweit der Dritte nicht in der Lage ist, dem Verkäufer die gerichtlichen und außergerichtlichen Kosten einer Klage gemäß § 771 ZPO zu erstatten, haftet der Käufer für den entstandenen Ausfall.

6.3.    Der Käufer ist berechtigt, die Kaufsache im ordentlichen Geschäftsgang zu verarbeiten bzw. weiterzuverkaufen, nicht aber sie zu verpfänden oder sicherheitshalber zu übereignen. Der Käufer ist verpflichtet, uns Auskunft über diese Forderungen zu erteilen und uns insbesondere im Falle des Eingreifens Dritter sofort zu benachrichtigen. Forderungen aus dem Weiterverkauf der von uns gelieferten Waren werden in Höhe der offenen Rechnungsbeträge sicherheitshalber an uns abgetreten. Der Käufer bleibt ermächtigt, die Forderungen einzuziehen. Kommt der Käufer in Zahlungsverzug, haben wir jedoch das Recht, die abgetretenen Forderungen selbst einzuziehen.

7.    Mängelhaftung
7.1.    Die Mängelrechte des Käufers setzen voraus, dass dieser seinen nach § 377 HGB geschuldeten Untersuchungs- und Rügeobliegenheiten ordnungsgemäß nachgekommen ist.
7.2.    Soweit ein Mangel der Kaufsache vorliegt, ist der Verkäufer nach seiner Wahl zur Nacherfüllung in Form einer Mangelbeseitigung oder zur Lieferung einer neuen mangelfreien Sache berechtigt. Bei einer Mangelbeseitigung trägt der Verkäufer Aufwendungen des Käufers nur bis zur Höhe des Kaufpreises. Schlägt die Nacherfüllung fehl, so ist der Käufer nach seiner Wahl berechtigt, Rücktritt oder Minderung zu verlangen.
7.3.    Der Verkäufer haftet bei Schäden, die auf V orsatz oder grober Fahrlässigkeit seiner Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen, nach den gesetzlichen Bestimmungen. Im übrigen, insbesondere wenn der Verkäufer eine wesentliche Vertragspflicht verletzt, ist seine Schadensersatzhaftung auf den vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden begrenzt. Die Haftung wegen schuldhafter Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit und für die zwingende Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt unberührt.

8.    Gerichtsstand, Erfüllungsort und Salvatorische Klausel
8.1.    Gerichtsstand und Erfüllungsort ist Pirmasens.
8.2.    Für diese Geschäfts- und Lieferbedingungen und die gesamten Rechtsbeziehungen zwischen uns und dem Käufer gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
8.3.    Sollte eine Bestimmung in diesen allgemeinen Geschäftsbedingungen und eine Bestimmung im Rahmen sonstiger Vereinbarungen unwirksam sein oder werden, so wird hiervon die Wirksamkeit aller sonstige Bestimmungen oder Vereinbarungen nicht berührt.

Zuletzt angesehen