AGB
AGB - Allgemeine Geschäftsbedingungen ( AGB ) Stand Januar 2021
1. Allgemeines - Geltungsbereich
1.1.
Lieferungen, Leistungen und Angebote der Firma Heinz Knüttel GmbH (
Verkäufer ) erfolgen ausschließlich aufgrund dieser
Geschäftsbedingungen. Entgegenstehende oder von unseren Allgemeinen
Geschäftsbedingungen abweichende Bedingungen des Käufers erkennen wir
nicht an, außer wir hatten ausdrücklich ihrer Geltung zugestimmt. Unsere
Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten auch für alle künftigen
Geschäftsbeziehungen, auch wenn sie nicht nochmals ausdrücklich
vereinbart werden. Spätestens mit der Entgegennahme der Ware
oder
Leistung gelten diese Bedingungen als angenommen. Dasselbe gilt für die
Einwilligung zur Datenschutzerklärung, die jederzeit unter
www.knuettel-gmbh.de eingesehen warden kann.
1.2. Alle V
ereinbarungen, die zwischen uns und dem Käufer zwecks Ausführung dieses
Vertrages getroffen werden, sind in diesem Vertrag schriftlich
niederzulegen. Durch Auftragserteilung erkennt der Käufer unsere
Allgemeinen Geschäftsbedingungen an. Bei telefonischen und
telegrafischen Bestellungen haften wir nicht für Aufnahme- oder
Übermittlungsfehler.
2. Angebote und Vertragsschluss
Angebote
des V erkäufers sind freibleibend und unverbindlich. Ein Vertrag kommt
erst zustande, wenn der Verkäufer eine Bestellung schriftlich bestätigt
oder die bestellte Ware ausliefert. Bestellungen des Käufers sind
verbindlich. Der Käufer ist an eine Bestellung nicht mehr gebunden, wenn
diese zwei Wochen nach der Bestellung noch nicht ausgeführt oder
schriftlich bestätigt worden ist.
3. Lieferung
3.1. Lieferungen erfolgen „frei Haus“ ab einem Nettowarenwert pro Lieferung von € 100,00. Bei Lieferungen zwischen einem
Nettowarenwert
in Höhe von € 75,bis €99,99 fällt für den Käufer ein
Transportkostenanteil in Höhe von € 15,an. Bestellungen unter € 75,-
kommen nicht zur Auslieferung. Die Lieferung erfolgt vorbehaltlich
unserer Selbstbelieferung sowie höherer Gewalt.
3.2. Liefertermine sind nur verbindlich, wenn wir dies ausdrücklich gegenüber dem Käufer schriftlich bestätigt haben.
3.3.
Fälle höherer Gewalt (unvorhergesehene, von uns unverschuldete
Umstände und Vorkommnisse, die mit der Sorgfalt eines ordentlichen
Kaufmannes nicht hätten vermieden werden können, z.B. Arbeitskämpfe,
Krieg, Feuer, Transporthindernisse, behördliche Maßnahmen) unterbrechen
für die Zeit ihrer Dauer und Umfang ihrer Wirkung unsere
Lieferverpflichtung. Dies gilt auch, wenn wir uns bereits im
Lieferverzug befinden. In den Fällen höherer Gewalt sind wir berechtigt,
vom V ertrag zurückzutreten, wenn wir den Käufer unverzüglich über den
Eintritt der höheren Gewalt bzw. über die nicht rechtzeitige oder
ordnungsgemäße Lieferung informiert haben und dem Käufer unverzüglich
etwaig erfolgte Gegenleistungen erstatten.
3.4. Verzögert sich die
Lieferung aus von uns zu vertretenden Gründen, haften wir
ausschließlich nach den gesetzlichen V orschriften.
3.5. Der
Käufer verpflichtet sich, die Ware sofort nach Erhalt auf V
ollständigkeit und Qualität zu prüfen. Er verpflichtet sich
weiter,eventuell aufgetretene Mängel sofort anzuzeigen und beim Fahrer
zu reklamieren.
3.6. Der Verkäufer ist zu Teilleistungen und
Teillieferungen berechtigt. Restlieferungen werden im Rahmen des
allgemeinen Geschäftsbetriebes des V erkäufers kurzfristig erfolgen.
3.7.
Transport- und alle sonstigen Verpackungen nach Maßgabe der
Verpackungsverordnung werden nicht zurückgenommen. Der Käufer ist
verpflichtet, Verpackungen auf eigene Kosten zu entsorgen.
4. Zahlungsbedingungen
Unsere
Rechnungen sind innerhalb des vereinbarten Zahlungszieles ohne Abzug zu
zahlen. Für die Rechtzeitigkeit der Zahlung kommt es auf die Gutschrift
auf unserem Konto an. Schecks werden in jedem Fall nur zahlungshalber
angenommen. Eine Verpflichtung unsererseits zur Entgegennahme von
Schecks besteht nicht. Kommt der Besteller in Zahlungsverzug berechnen
wir Zinsen gem. § 288 (2) BGB in Höhe von 9 % über dem jeweiligen
Basiszinssatz.
5. Aufrechnung
Eine Zurückbehaltung von
Zahlungen oder die Aufrechnung mit Gegenansprüchen ist nur möglich, wenn
Ihre Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt, unbestritten und von
uns anerkannt sind.
6. Eigentumsvorbehalt
6.1. Der
Verkäufer behält sich das Eigentum an der Kaufsache bis zum Eingang
aller Zahlungen aus dem Liefervertrag vor. Bei vertragswidrigem V
erhalten des Käufers, insbesondere bei Zahlungsverzug, ist der Verkäufer
berechtigt, die Kaufsache zurückzunehmen. In der
Zurücknahme der
Kaufsache liegt kein Rücktritt vom Vertrag, es sei denn, dieser wird
ausdrücklich schriftlich erklärt. In der Pfändung der Kaufsache
durch
uns liegt stets ein Rücktritt vom V ertrag. Wir sind nach Rücknahme der
Kaufsache zu deren Verwertung befugt, der Verwertungserlös ist auf die
Verbindlichkeiten des Käufers, abzüglich angemessener Verwertungskosten,
anzurechnen.
6.2. Bei Pfändungen oder sonstigen Eingriffen
Dritter hat der Käufer den Verkäufer unverzüglich schriftlich zu
benachrichtigen, damit dieser Klage gemäß § 771 ZPO erheben kann. Soweit
der Dritte nicht in der Lage ist, dem Verkäufer die gerichtlichen und
außergerichtlichen Kosten einer Klage gemäß § 771 ZPO zu erstatten,
haftet der Käufer für den entstandenen Ausfall.
6.3. Der
Käufer ist berechtigt, die Kaufsache im ordentlichen Geschäftsgang zu
verarbeiten bzw. weiterzuverkaufen, nicht aber sie zu verpfänden oder
sicherheitshalber zu übereignen. Der Käufer ist verpflichtet, uns
Auskunft über diese Forderungen zu erteilen und uns insbesondere im
Falle des Eingreifens Dritter sofort zu benachrichtigen. Forderungen aus
dem Weiterverkauf der von uns gelieferten Waren werden in Höhe der
offenen Rechnungsbeträge sicherheitshalber an uns abgetreten. Der Käufer
bleibt ermächtigt, die Forderungen einzuziehen. Kommt der Käufer in
Zahlungsverzug, haben wir jedoch das Recht, die abgetretenen Forderungen
selbst einzuziehen.
7. Mängelhaftung
7.1. Die
Mängelrechte des Käufers setzen voraus, dass dieser seinen nach § 377
HGB geschuldeten Untersuchungs- und Rügeobliegenheiten ordnungsgemäß
nachgekommen ist.
7.2. Soweit ein Mangel der Kaufsache vorliegt,
ist der Verkäufer nach seiner Wahl zur Nacherfüllung in Form einer
Mangelbeseitigung oder zur Lieferung einer neuen mangelfreien Sache
berechtigt. Bei einer Mangelbeseitigung trägt der Verkäufer Aufwendungen
des Käufers nur bis zur Höhe des Kaufpreises. Schlägt die Nacherfüllung
fehl, so ist der Käufer nach seiner Wahl berechtigt, Rücktritt oder
Minderung zu verlangen.
7.3. Der Verkäufer haftet bei Schäden, die
auf V orsatz oder grober Fahrlässigkeit seiner Vertreter oder
Erfüllungsgehilfen beruhen, nach den gesetzlichen Bestimmungen. Im
übrigen, insbesondere wenn der Verkäufer eine wesentliche
Vertragspflicht verletzt, ist seine Schadensersatzhaftung auf den
vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden begrenzt. Die
Haftung wegen schuldhafter Verletzung des Lebens, des Körpers oder der
Gesundheit und für die zwingende Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz
bleibt unberührt.
8. Gerichtsstand, Erfüllungsort und Salvatorische Klausel
8.1. Gerichtsstand und Erfüllungsort ist Pirmasens.
8.2.
Für diese Geschäfts- und Lieferbedingungen und die gesamten
Rechtsbeziehungen zwischen uns und dem Käufer gilt das Recht der
Bundesrepublik Deutschland.
8.3. Sollte eine Bestimmung in diesen
allgemeinen Geschäftsbedingungen und eine Bestimmung im Rahmen sonstiger
Vereinbarungen unwirksam sein oder werden, so wird hiervon die
Wirksamkeit aller sonstige Bestimmungen oder Vereinbarungen nicht
berührt.